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Schutzarten elektrischer Betriebsmittel

Schutzumfang

Erste Kennziffer

Berührungs- und Fremdkörperschutz

Benennung

Erklärung

0

Kein Schutz

Kein besonderer Schutz von Personen gegen zufälliges Berühren unter Spannung stehender oder sich bewegender Teile. Kein Schutz des Betriebsmittels gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern.

1

Schutz gegen Fremdkörper >50mm

Schutz gegen zufälliges großflächiges Berühren unter Spannung stehender und innerer sich bewegender Teile, z.B. mit der Hand, aber kein Schutz gegen absichtlichen Zugang zu diesen Teilen. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 50mm.

2

Schutz gegen Fremdkörper >12mm

Schutz gegen Berühren mit den Fingern unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 12mm.

3

Schutz gegen Fremdkörper >2,5mm

Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile mit Werkzeugen, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 2,5mm. Schutz gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 2,5mm.

4

Schutz gegen Fremdkörper >1mm

Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile mit Werkzeugen, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 1mm. Schutz gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 1mm.

5

Schutz gegen Staubablagerungen

Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen schädliche Staubablagerungen. Das Eindringen von Staub ist nicht vollkommen verhindert, aber der Staub darf nicht in solchen Mengen eindringen, dass die Arbeitsweise beeinträchtigt wird.

6

Schutz gegen Staubeintritt

Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen das Eindringen von Staub.

Zweite Kennziffer

Wasserschutz

Benennung

Erklärung

0

Kein Schutz

Kein besonderer Schutz.

1

Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser

Wassertropfen, die senkrecht fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben.

2

Schutz gegen schräg fallendes Tropfwasser

Wassertropfen, die einem beliebigen Winkel bis zu 15° zur Senkrechten fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben.

3

Schutz gegen Sprühwasser

Wassertropfen, die einem beliebigen Winkel bis zu 60° zur Senkrechten fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben.

4

Schutz gegen Spritzwasser

Wassertropfen, das aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt, dürfen keine schädliche Wirkung haben.

5

Schutz gegen Strahlwasser

Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben.

6

Schutz bei  Überflutung

Wasser darf bei vorrübergehender Überflutung, nicht in schädlichen Mengen in das Betriebsmittel eindringen.

7

Schutz beim Eintauchen

Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn das Betriebsmittel unter den festgelegten Druck- und Zeitbedingungen in Wasser eingetaucht wird.

8

Schutz beim Untertauchen

Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn das Betriebsmittel unter einem festgelegten Druck- und für unbestimmte Zeit unter Wasser getaucht wird.

Die Schutzarten für den Schutz von elekrischen Betriebsmitteln durch entsprechende Kapselung werden durch ein Kurzzeichen angegeben, das aus den Buchstaben IP und zwei Kennziffern besteht. Die erste Kennziffer gibt den Berührungs- und Fremdkörperschutz und die zweite Kennziffer den Wasserschutz an.